Lüftungskonzept
Um die Bildung von Schimmelpilzen zu vermeiden und den hygienisch erforderlichen Mindestluftwechsel sicherzustellen, muss in Gebäuden, die für den Aufenthalt von Menschen konzipiert werden, ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 erstellt werden
Bei Altbauten ist ein Lüftungskonzept immer dann fällig, wenn mehr als ein Drittel der Fensterfläche ausgetauscht oder mehr als ein Drittel der Dachfläche abgedichtet wird.
Es muss nachgewiesen werden, dass die Belüftung einer Wohnung auch nutzerunabhängig und bei Abwesenheit der Nutzer funktioniert. Ist das nicht der Fall, muss der Bauherr informiert werden. Dieser entscheidet dann, ob eine lüftungstechnische Maßnahme umgesetzt wird.