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Energie- und
Sachverständigenbüro

Energieausweis für Wohngebäude

EnEV-Nachweis

Nach Energieeinsparverordnung (EnEV) darf der Primärenergiebedarf eines neuen Gebäudes, das beheizt oder gekühlt wird, einen bestimmten Grenzwert nicht überschreiten. Primärenergie ist die fossile und nukleare Energie (Kohle, Erdöl, Erdgas, Uran), die in Endenergie (Strom, Heizöl, gereinigtes Erdgas) umgewandelt wird und im Gebäude verbraucht wird. Der Primärenergiebedarf ist damit auch ein Maß für die Umweltbelastung, die mit der Versorgung eines Gebäudes verbunden ist.

Die zweite Anforderung (Nebenanforderung), die nach EnEV erfüllt sein muss, gilt dem Wärmeschutz: Die Transmissionswärmeverluste, also die Verluste durch die Gebäudehülle, dürfen einen bestimmten Grenzwert nicht überschreiten.

Nach EnEV muss bei jedem neuen Gebäude nachgewiesen werden, dass die Anforderungen erfüllt sind. Der EnEV-Nachweis erfolgt nach DIN 18599. Bei Wohngebäuden ist auch noch das alte Verfahren nach DIN V 4108-6 und DIN 4701-10 zulässig.

Wir erstellen auf der Grundlage von Gebäudedaten EnEV-Nachweise nach DIN 18599, auf Wunsch auch noch nach dem alten Verfahren.

Energieausweis

Ein Energieausweis wird beim Neubau, bei Verkauf und Vermietung eines Gebäudes benötigt. Man unterscheidet zwischen dem Energiebedarfsausweis und dem Energieverbrauchsausweis.

Der Bedarfsausweis wird bei normiertem Nutzungsverhalten und normiertem Klima erstellt. Das individuelle Verhalten spielt keine Rolle. Ein Bedarfsausweis kann deshalb mit denen anderer Häuser in ganz Deutschland verglichen werden. Zur Erstellung des Bedarfsausweises müssen die Bauteilflächen und die Wärmedurchgangskoeffizienten des Gebäudes in ein Computerprogramm eingegeben werden. Das Programm errechnet dann den Endenergie- und den Primärenergiebedarf des Gebäudes.

Demgegenüber geht in den Verbrauchsausweis das individuelle Nutzungsverhalten ein. Zur Erstellung werden in ein Computerprogramm die Energieverbrauchswerte der letzten drei Jahre eingegeben, die dann klimabereinigt werden. Der Verbrauch wird dann durch die Nutzfläche des Gebäudes geteilt. Wenn jemand häufig außer Haus ist und dabei die Temperatur stark absenkt oder viel mit Holz heizt, erhält das Haus eine sehr gute „Note“ im Ausweis, obwohl das Haus vielleicht eine „Energieschleuder“ ist.

Wir erstellen beide Formen des Energieausweises. Die Erstellung des Bedarfsausweises ist in der Regel wesentlich aufwändiger als die des Verbrauchsausweises. Er ist aber auch deutlich aussagekräftiger und objektiver. Ein Ortstermin ist in beiden Fällen erforderlich.

Die Grafik zeigt eine positive Bewertung eines Wohngebäudes: Es liegt im grünen Bereich

Sie planen einen Neubau?

Wenn Sie ein neues Haus bauen wollen, ist eine Optimierung des Wärmeschutzes und der Heizungsanlage erforderlich. Wir beraten Sie bei der Wahl der Baustoffe, des Energieträgers und der Heizungsanlage. Wir optimieren Ihr Haus in Richtung KFW-Effizienzhaus, Passivhaus oder Plusenergiehaus, erstellen den Förderantrag für die KFW und einen Energiebedarfsausweis.

Sie haben ein altes Haus?

Immobilien mit niedrigen Energiekosten werden in Zukunft bei steigenden Energiepreisen deutlich an Wert gewinnen.

Der Energiebedarfsausweis ist oft ein Nebenprodukt der vom Bund geförderten Energieberatung (Link zur Seite Fördermittel/BAFA einbauen). Er muss auch als Beratungsgrundlage erstellt werden, wenn ein Haus zu einem Effizienzhaus saniert wird und dafür Fördermittel der KFW beantragt werden (Link zur Seite Fördermittel/KfW einbauen).

Die Grafik zeigt die „Note“ im Energiebedarfsausweis im Ist-Zustand und nach einer Sanierung zum Effizienzhaus.

Die Grafik zeigt die „Note“ im Energiebedarfsausweis im Ist-Zustand (grau) und nach einer Sanierung zum Effizienzgebäude (grün).