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Energie- und
Sachverständigenbüro

Sommerlicher Wärmeschutz

Infolge der Erderhitzung werden Tage mit hoher Sonneneinstrahlung immer häufiger. Damit wird auch der Hitzeschutz im Sommer zunehmend wichtiger. Nach Energieeinsparverordnung müssen Neubauten einen konstruktiven sommerlichen Wärmeschutz aufweisen, so dass Klimaanlagen überflüssig werden. Der sommerliche Wärmeschutz muss rechnerisch nachgewiesen werden.

Folgende Maßnahmen sind erforderlich, um ein Haus vor sommerlicher Überhitzung zu schützen:

  • Guter Wärmeschutz der gesamten Gebäudehülle
  • Außenliegender Sonnenschutz (Rollläden, Balkone, Dachvorsprünge, Laubbäume)
  • Gute Belüftung der Räume, auch Nachtlüftung

Sollte in Ausnahmefällen dennoch eine Kühlung erforderlich werden, bietet sich die sogenannte passive Kühlung an, die Kühlung mit Erdwärme/Erdkälte. Das Erdreich hat in einer Tiefe von mehr als 1 m ganzjährig eine Temperatur von etwa 10-12°C. Mit Hilfe eines Wärmetauschers lässt sich diese Kältesenke sehr gut zum Kühlen über eine zentrale Lüftungsanlage nutzen. Besonders einfach ist es, wenn im Haus eine Erd-Wärmepumpe installiert ist.

Im Rahmen von Neubauten und der Sanierung von Altbauten bieten wir Beratung und Berechnungen für Nachweise des sommerlichen Wärmeschutzes.