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Energie- und
Sachverständigenbüro

Sommerlicher Wärmeschutz

Infolge der Erderhitzung werden Tage mit hoher Sonneneinstrahlung immer häufiger. Damit wird auch der Hitzeschutz im Sommer immer wichtiger. Nach Energieeinsparverordnung müssen Neubauten einen konstruktiven sommerlichen Wärmeschutz aufweisen, so dass Klimaanlagen überflüssig werden. Der sommerliche Wärmeschutz muss rechnerisch nachgewiesen werden.

Folgende Maßnahmen sind erforderlich, um ein Gebäude vor sommerlicher Überhitzung zu schützen:

  • Guter Wärmeschutz der gesamten Gebäudehülle
  • Außenliegender Sonnenschutz (Rollläden, Balkone, Dachvorsprünge, Laubbäume)
  • Gute Belüftung der Räume, auch Nachtlüftung

Sollte in Ausnahmefällen dennoch eine Kühlung erforderlich werden, bietet sich die sogenannte passive Kühlung an, die Kühlung mit Erdwärme/Erdkälte. Das Erdreich hat in einer Tiefe von mehr als 1 m ganzjährig eine Temperatur von etwa 10-12°C. Mit Hilfe eines Wärmetauschers lässt sich diese Kältesenke sehr gut zum Kühlen über eine zentrale Lüftungsanlage nutzen.

Besonders einfach ist es, wenn im Gebäude eine Erd-Wärmepumpe installiert ist. In diesem Fall wird die überschüssige Wärme über die Heizkörper, die Fußbodenheizung oder die Deckenstrahler abgeführt: Es laufen dann nur die Heizungsumwälzpumpe sowie die Soleumwälzpumpe. Heizkreislauf und Solekreislauf sind über Wärmetauscher getrennt.

Wir bieten Beratung und Berechnungen für Nachweise des sommerlichen Wärmeschutzes in öffentlichen Gebäuden.