Energieausweis für Nichtwohngebäude
EnEV-Nachweis
Nach Energieeinsparverordnung (EnEV) darf der Primärenergiebedarf eines neuen Gebäudes, das beheizt oder gekühlt wird, einen bestimmten Grenzwert nicht überschreiten. Primärenergie ist die fossile und nukleare Energie (Kohle, Erdöl, Erdgas, Uran), die in Endenergie (Strom, Heizöl, gereinigtes Erdgas) umgewandelt wird und im Gebäude verbraucht wird. Der Primärenergiebedarf ist damit auch ein Maß für die Umweltbelastung, die mit der Versorgung eines Gebäudes verbunden ist.
Die zweite Anforderung (Nebenanforderung), die nach EnEV erfüllt sein muss, gilt dem Wärmeschutz: Die Transmissionswärmeverluste, also die Verluste durch die Gebäudehülle, dürfen einen bestimmten Grenzwert nicht überschreiten.
Nach EnEV muss bei jedem neuen Gebäude nachgewiesen werden, dass die Anforderungen erfüllt sind. Der EnEV-Nachweis erfolgt nach DIN 18599.
Energieausweis
Ein Energieausweis wird beim Neubau, bei Verkauf und Vermietung eines Gebäudes benötigt. Man unterscheidet zwischen dem Energiebedarfsausweis und dem Energieverbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis wird bei normiertem Nutzerverhalten und normiertem Klima erstellt. Das individuelle Verhalten spielt keine Rolle. Ein Bedarfsausweis kann deshalb mit denen anderer Gebäude in ganz Deutschland verglichen werden. Zur Erstellung des Bedarfsausweises müssen die Bauteilflächen und die Wärmedurchgangskoeffizienten des Gebäudes in ein Computerprogramm eingegeben werden. Das Programm errechnet dann den Endenergie- und den Primärenergiebedarf des Gebäudes.
Demgegenüber geht in den Verbrauchsausweis das individuelle Nutzerverhalten ein. Zur Erstellung werden in ein Computerprogramm die Energieverbrauchswerte der letzten drei Jahre eingegeben, die dann klimabereinigt werden. Der Verbrauch wird dann durch die Nutzfläche des Gebäudes geteilt.
Die Erstellung des Bedarfsausweises ist in der Regel wesentlich aufwändiger als die des Verbrauchsausweises. Er ist aber auch deutlich aussagekräftiger und objektiver. Ein Ortstermin ist in beiden Fällen erforderlich.
Die Grafik zeigt eine positive Bewertung eines Gebäudes: Es liegt im grünen Bereich.
In Gebäuden mit mehr als 500 Quadratmetern Nutzfläche und Publikumsverkehr muss der Energieausweis gut sichtbar ausgehängt werden.
Die folgende Grafik zeigt die „Note“ im Energiebedarfsausweis im Ist-Zustand (grau) und nach einer Sanierung zum Effizienzgebäude (grün).
Wir erstellen Energiebedarfsausweise für Nichtwohngebäude (Gewerbebetriebe, öffentliche Einrichtungen und kommunale Gebäude) nach DIN 18599.