Das neue Buch
zum Thema

Energie- und
Sachverständigenbüro

Luftdichtheit

Jedes Gebäude steht im Luftaustausch mit seiner Umgebung. In der Heizperiode verlässt warme Luft das Gebäude über Fenster, Türen, Fugen und Ritzen sowie über mechanische Lüftungsanlagen. Sie durch kühle Frischluft ersetzt, die erwärmt werden muss. In Altbauten, die vor 1978 errichtet wurden, lagen die Lüftungswärmeverluste zwischen 10 und 20% aller Wärmeverluste. Aufgrund ihres besseren Wärmeschutzes und einer effizienteren Haustechnik liegt der relative Anteil der Lüftungswärmeverluste heute bei Neubauten bei bis zu 50% aller Wärmeverluste.

Mit der warmen Luft verlässt auch Feuchtigkeit über Fugen und Ritzen das Gebäude. Dies

ist ein unkontrollierter Vorgang. Bei Windstille kommt der hygienisch notwendige Luftwechsel nicht zustande, bei starkem Wind oder Kälte dagegen mehrfach. Im ersten Fall ist die Raumluftqualität schlecht, im zweiten Fall entstehen hohe Heizkosten. Fugen und Ritzen sind auch Ursache für Feuchte- und Schimmelschäden.

Nach Energieeinsparverordnung gilt deshalb: „Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die Wärme übertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend dem Stand der Technik abgedichtet ist“.

Diese Aufgabe übernehmen der Innenputz, die Bodenplatte, Fenster und Türen sowie eine luftdichte Folie oder Pappe bei Leichtbaukonstruktionen. Fugen und Anschlüsse zwischen einzelnen Bauteilen müssen dauerhaft luftundurchlässig abgedichtet werden, was durch spezielle Klebebänder, Profile und Dichtungsmaterialien erfolgt.

Die Luftdichtheit eines Gebäudes wird mit dem Differenz-Druck-Messverfahren (Blower-Door-Test) ermittelt. Bei einem Druckunterschied von 50 Pascal zwischen drinnen und draußen dürfen nach Energieeinsparverordnung Gebäude mit wohnähnlicher Nutzung folgende Luftwechselraten nicht überschritten werden:

n50 ≤ 3,0 h-1Neubauten ohne Lüftungsanlagen
n50 ≤ 1,5 h-1Neubauten mit Lüftungsanlagen
n50 ≤ 0,6 h-1Passivhäuser

Ein Luftdichtheitstest sollte heute bei jedem Neubau selbstverständlich sein, um spätere Bauschäden durch Schimmelbefall auszuschließen. Wenn in einem Altbau die Fenster und Türen getauscht und das Dach erneuert wird, besteht die Chance einen Luftdichtheitstest zu bestehen.

Qualifizierte Messteams finden Sie über den Fachverband Luftdichtigkeit im Bauwesen (FLiB).