Das neue Buch
zum Thema

Energie- und
Sachverständigenbüro

Lüftungskonzept

Um die Bildung von Schimmelpilzen in Wohnungen zu vermeiden und um den hygienisch erforderlichen Mindestluftwechsel sicherzustellen, muss in Neubauten sowie in Altbauten, die energetisch saniert werden, ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 erstellt werden.

Bei Altbauten ist ein Lüftungskonzept immer dann fällig, wenn mehr als ein Drittel der Fensterfläche ausgetauscht oder mehr als ein Drittel der Dachfläche abgedichtet wird.

Es muss nachgewiesen werden, dass die Belüftung einer Wohnung auch nutzungsunabhängig und bei Abwesenheit der Nutzer und Nutzerinnen funktioniert. Ist das nicht der Fall, müssen Bauverantwortliche informiert werden. Sie entscheiden dann, ob eine lüftungstechnische Maßnahme umgesetzt wird.